Informationen für Arbeitgeber

Informationen über die Rechtsstellung von Personen mit subsidiärem Schutzstatus, die in der Republik Polen arbeiten wollen

 

Die allgemeinen Regeln für die Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern gehen davon aus, dass ein Ausländer auch Zugang zum Arbeitsmarkt haben muss (in Form einer Arbeitserlaubnis), um eine Arbeit auf dem Gebiet der Republik Polen ausüben zu können. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von der allgemeinen Regel, eine Arbeitserlaubnis zu besitzen, gemäß dem Gesetz über die Förderung der Beschäftigung und der Arbeitsmarktinstitutionen (Dz.U. 2004 Nr. 99, Pos. 1001, in der geänderten Fassung; im Folgenden Förderungsgesetz) und Verordnungen, die auf der Grundlage von Ermächtigungen aus dem Förderungsgesetz erlassen werden. Eine der Ausnahmen vom allgemeinen Erfordernis einer Arbeitserlaubnis ist der Status eines Flüchtlings oder einer Person, die subsidiären Schutz durch einen Ausländer genießt. Gemäß Art. 87 Abs. 1 Nr.. 1 und 2 des Gesetzes über die Förderung ist ein Ausländer berechtigt, auf dem Gebiet der Republik Polen (ohne Arbeitserlaubnis) zu arbeiten, wenn ihm der Flüchtlingsstatus oder der subsidiäre Schutz in der Republik Polen zuerkannt wurde. Ein solcher Status wird durch eine Entscheidung des Leiters des Ausländeramtes zuerkannt und wird einem Ausländer gewährt, sobald die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von internationalem Schutz für den Ausländer rechtskräftig ist. Eine Person, der die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, verfügt über eine Aufenthaltskarte (mit einem Vermerk über den erlangten Status) und einen ausländischen Reisepass oder ein polnisches Reisedokument für Ausländer (im Falle eines Flüchtlings - zusätzlich ein Genfer Reisedokument). Das eventuelle Fehlen dieser Dokumente oder ihr Ablaufdatum hat keinen Einfluss auf den Verlust des Flüchtlingsstatus oder des Status einer Person, die subsidiären Schutz genießt, und der Ausländer verliert nicht das Recht, ohne Arbeitserlaubnis auf dem Gebiet der Republik Polen zu arbeiten. Das bedeutet, dass der bloße Besitz des Status einer Person, der subsidiärer Schutz oder der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, einen Ausländer dazu berechtigt, in der Republik Polen ohne zusätzliche Anforderungen Arbeit zu leisten.


Autor: Anna Matsiyeuskaya

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